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Das rechtliche Drumherum

Worauf sollte ich als SelfpublisherIn besonders achten?


Neben meiner Kurzgeschichte in einer Spendenanthologie habe ich mein erstes Kinderbuch „Pauline Polle zieht um“ im Selfpublishing veröffentlicht. Dabei habe ich gelernt: Ein Buch zu veröffentlichen heißt nicht nur zu Schreiben, sondern sich auch um das ganze rechtliche Drumherum zu kümmern. Glücklicherweise bin ich in meinem Hauptberuf Juristin, sodass mich Rechtsfragen nicht abgeschreckt haben, meinen Traum zu verwirklichen. Damit die vielen rechtlichen Ge- und Verbote auch Euch keine Bauchschmerzen bereiten, habe ich im Folgenden eine Übersicht erstellt.


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WICHTIGER HINWEIS:

Die hier angeführten Tipps stellen persönliche Anregungen dar und sollen Dir dabei helfen, einen Überblick über das Thema zu gewinnen – ohne Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit! Bitten konsultiere für deine Projekte immer entsprechende ExpertInnen.

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Ein Paragraph und ein Bücherstapel
© Canva

Auf welches rechtliche Drumherum ich achten sollte


Ein Überblick


Freiberufliche Tätigkeit oder Gewerbe


Die große Frage lautet oft: Muss ich eine freiberufliche Tätigkeit oder ein Gewerbe anmelden?

Die Antwort: Das entscheidet Dein Finanzamt.


Zu allererst musst Du beim zuständigen Finanzamt den sogenannten „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ ausfüllen. Nach Prüfung wird Dein Finanzamt Dein Vorhaben entweder als freiberufliche Tätigkeit anerkennen oder Dich zusätzlich zum Gewerbeamt schicken. In der Regel reicht die Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit. Auch der Verkauf Deines Buches über den eigenen Webshop wird von manchen Finanzämtern noch als freiberufliche Tätigkeit akzeptiert, spätestens jedoch, wenn Du Merchandise verkaufst, führt wohl kein Weg am Gewerbeamt vorbei.


Titelschutz

Recherchiere, ob Dein Lieblingstitel bereits existiert, denn Werktitel sind nach dem Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen (MarkenG) geschützt. Wichtig ist: Ähnlich klingende Titel müssen genügend Unterscheidungskraft aufweisen.

Gute Recherchequellen sind Titelschutzanzeigen, das Verzeichnis lieferbarer Bücher (VLB) oder die Deutsche Nationalbibliothek (DNB), da dort – der Regel nach – alle in Deutschland erschienen Veröffentlichungen vertreten sind. Zusätzlich können Suchmaschinen und große Onlinehandelsplattformen durchforstet werden. Da Titel erst ab Inverkehrbringen, d. h. ab dem Tag der Werksveröffentlichung bzw. bei unmittelbar davor geschalteten Vorbestellungen, geschützt sind, kann es sinnvoll sein, für den Zeitraum vor dem Inverkehrbringen eine Titelschutzanzeige zu schalten. Der Titelschutz gilt dann sechs Monate lang. Ist das Werk bis dahin nicht erschienen, muss der Titelschutz erneuert werden.


Urheberrecht und Bildrecht

Urheber, also Schöpfer von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen für ihre Werke Schutz nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes (UrhG). Das Urheberrecht entsteht automatisch ab Schaffung des Werks und muss weder angemeldet noch beantragt werden. Das Werk muss auch nicht veröffentlicht sein, sodass Manuskripte und Bildentwürfe ebenfalls geschützt sind. Eine reine, noch nicht verkörperte Idee hingegen genießt keinen Schutz. Mehrere AutorInnen haben eine Miturheberschaft inne. Die Urheber bestimmen über die Nutzung und Verwertung ihres Werks. Während die Urheberschaft nicht übertragbar ist, kann das Nutzungs- und Verwertungsrecht an Dritte abgetreten werden (z. B. an Verlage). Bist Du MitautorIn einer Geschichte, benötigst Du die Zustimmung aller MitautorInnen, wenn Du das Buch verwerten möchtest. Bei Illustrationen verbleibt das Urheberrecht bei den IllustratorInnen. Haltet am besten im Vorfeld vertraglich fest, welche Nutzungsrechte an die Euch abgetreten werden. Jede darüberhinausgehende Nutzung der Bilder benötigt die Zustimmung der IllustratorInnen.


Zitatrecht

AutorInnen kann es schnell passieren, dass sie fremdes Gedankengut in den eigenen Werken verwenden. Dies kann gegen das Urheberrecht verstoßen. Zitate bilden jedoch eine Ausnahme vom Urheberrecht und dürfen verwendet werden. Dabei müssen jedoch die Vorgaben des § 51 Urheberrechtsgesetzes (UrhG) beachtet werden. Insbesondere darf das Zitat nicht verändert und muss als solches erkennbar, d. h. mit einer Quellenangabe versehen sein.


Persönlichkeitsrecht

Wenn Du über eine reelle Person schreibst, kann ihr Persönlichkeitsrecht verletzt sein. Das Persönlichkeitsrecht dient dem Schutz der Persönlichkeit vor Eingriffen in ihren Lebens- und Freiheitsbereich. Insbesondere beinhaltet dieser Schutz auch das Recht auf Selbstdarstellung (z. B. Recht am eigenen Wort und Bild sowie das Namensrecht). Basieren Deine Figuren auf reellen Personen, benutzt Du echte Namen bestimmter Personen oder beschreibt Deine Geschichte reelle Gegebenheiten, die mit einer Person in Verbindung gebracht werden können, musst Du die betroffene Person um Erlaubnis fragen (am besten immer schriftlich).


Impressumspflicht

Betreibst Du eine AutorInnen-Website oder führst Du einen geschäftlichen Social-Media-Kanal, gilt nach dem Telemediengesetz (TMG) die Impressumspflicht. Das Impressum enthält ähnlich einer Visitenkarte bestimmte Angaben über Deine Identität, die es dem Verbraucher erleichtern, Dich zu kontaktieren oder ggf. rechtliche Ansprüche gegen Dich geltend zu machen. In der Regel reichen Name, Anschrift und E-Mail-Adresse oder Telefonnummer. Möchtest Du Deinen echten Namen oder Deine Adresse geheim halten, kannst Du einen Impressumsservice nutzen.


Datenschutz

Zu guter Letzt musst Du beim Umgang mit personenbezogenen Daten die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) beachten. Führst Du eine AutorInnen-Website, musst Du NutzerInnen offenlegen, welche ihrer Daten für welchen Zweck gespeichert, verarbeitet oder weitergegeben werden. Dies schreibst Du in einer Datenschutzerklärung nieder.


Ich hoffe, ich konnte etwas Klarheit verschaffen und wünsche Dir viel Mut und Freude an der Verwirklichung Deines Buchtraums!



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